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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

  1. Der Auftraggeber erkennt durch die Auftragserteilung die Geschäftsbedingungen des Auftragsnehmers, an. Es gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, sofern sich nicht ein anderes aus den nachfolgenden Bestimmungen ergibt. 
  2. Vom Auftragnehmer erstellte Fotografien (Negative, Positive, Bilddrucke, digitale Fotografien, fotografisch - digitalisierte Daten, Bilddateien) sind geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, der Auftragnehmer ist Urheber. 
  3. Die Herstellung eines Negativs, Positivs bzw. eines digitalisierten und/oder visualisierten Datenpools in Form von Bilddateien, ist/ sind nur ein Zwischenschritt zur Anfertigung, der vom Auftraggeber bestellten und vom Auftragnehmer angefertigten Fotografien, diese Kosten sind im vereinbartem Honorar nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Sofern der Auftraggeber Änderungswünsche geltend macht, werden diese gesondert berechnet. 
  4. Der Abdruck und die Vervielfältigung, der vom Auftragnehmer erstellten und angefertigten Fotografien bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Auftragnehmers. 
  5. Vom Auftragnehmer angefertigte Fotografien dürfen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung und gleichzeitiger Nennung des Auftragnehmers veröffentlicht werden. 
  6. Fotografien, Bilddateien auf elektronischen Speichermedien, gleich welcher Art, welche dem Auftraggeber zur Auswahl übergeben worden sind, verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers, diese dürfen weder veröffentlicht noch vervielfältigt werden, sofern der Auftragnehmer nicht gemäß Nr. 5 eingewilligt hat. 
  7. Auswahlfotografien, welche nach erfolgter Übergabe an den Auftraggeber nicht innerhalb von 6 Werktagen an den Auftragnehmer zurückgegeben werden, gelten als insgesamt abgenommen, diese werden voll umfänglich in Rechnung gestellt, es gilt zur Berechnung der Frist, der Tag der Übergabe. 
  8. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die erstellten Fotografien im Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt), die Regelungen unter Nr. 2. bleiben davon unberührt. 
  9. Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die fotografische Bildeinteilung und Gestaltung (künstlerische Freiheit) ausdrücklich an. 
  10. Dem Auftraggeber steht bei Überschreitung eines von Auftragnehmer angegebenen Liefertermins keine Ersatzansprüche zu, es sei denn, der Lieferverzug ist vom Auftragnehmer oder einer dessen Vertragspartner grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden. Die Beweislast trägt der Auftraggeber. 
  11. Die Haftung gegenüber dem Auftraggeber wird grundsätzlich auf Ersatz von grob fahrlässig oder vorsätzliche verschuldeten Schäden beschränkt. Aufgrund der künstlerischen Freiheit des Auftragnehmers ist die Haftung lediglich auf unsachgemäße Werkerstellung der Fotografien beschränkt, wie etwa Über- und/oder Unterbelichtung, Bildaufteilung entgegen anerkannter fotografischer Kunst (z.B. „abgeschnittene Füße“). 
  12. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Bekleidung und Schminke oder sonstige Äußerlichkeiten des Auftraggebers, dies gilt auch für höhere Gewalt bei Außen- und Innenaufnahmen, wie etwa Unwetter, Regen sowie vom Auftragnehmer unverschuldeter Stromausfall. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für die, für die Erstellung der Fotografien an denen mit dem Auftraggeber vereinbarten Örtlichkeiten und dessen Ausgestaltung. 
  13. Bei Verlust der Fotografien, in Form belichteter Filme oder Negative und / oder digitalen Daten, beschränkt sich die Ersatzpflicht, auf die zur Verfügungstellung von neuem Filmmaterial bzw. digitalem Speichermedium. 
  14. Reproduktionen, Vergrößerungen und Nachbestellungen können Farbdifferenzen gegenüber den Fotografievorlagen oder den fotografischen Erstbildern ergeben, diese Differenzen und Abweichungen sind keine Fehler des Werks und berechtigen nicht zur kostenfreien Nachbesserung bzw. Neuerstellung. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. 
  15. Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen unverzüglich, jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Übergabe der Fotografien an den Auftraggeber oder dessen zur Abholung beauftragten Personen beim Auftragnehmer geltend gemacht werden. Nach dieser Frist gelten die übergebenen Fotografien als mangelfrei angenommen. 
  16. Mit Auftragserteilung von Reproduktionen jeglicher technischer Art setzen wir eine uneingeschränkte Berechtigung des Auftraggebers voraus. 
  17. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände werden vom Auftragnehmer mit Sorgfalt behandelt, diese sind gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder Feuer vom Auftragnehmer versichert.
  18. Die Aufbewahrung von Negativen, Positiven sowie die dauerhafte Speicherung von digitalen Bilddaten ist ein Bestandteil des Auftrages. Die Aufbewahrung erfolgt ohne Gewähr, es gilt hierbei insbesondere die Regelungen unter 2. 
  19. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. 
  20. Bei Stornierung des Auftrags bzw. bei Nichteinhaltung der Terminabsprache, sofern diese nicht vom Auftragnehmer fahrlässig oder schuldhaft verursacht worden ist, wird die geleistete Anzahlung als Aufwandsentschädigung in jedem Fall einbehalten. 
 

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